1. Einleitung
Mit dem Schuljahr 2020 / 2021 soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb in NRW wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Sollte dies wegen des weiterhin notwendigen Infektionsschutzes nicht vollständig möglich sein, so findet Distanzunterricht statt. In diesen Fällen ist der Distanzunterricht dem Präsenzunterricht gleichwertig.
Ziel ist es, durch die lernförderliche Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht dafür Sorge zu tragen, dass der schulische Erziehungs- und Bildungsauftrag erfüllt werden kann.
Die Kriterien für einen erfolgreichen Präsenzunterricht gelten grundsätzlich auch für den Distanzunterricht. Neben der Prozess-, Standard- und Kompetenzorientierung nehmen unter anderem sowohl Klassenführung, Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität als auch kognitive Aktivierung in jedem Unterricht eine Schlüsselstellung ein. Im Distanzunterricht finden zudem die Bereiche Feedback und Beratung sowie Leistungsüberprüfung und Leistungsbewertung aufgrund notwendig veränderter Methoden der Durchführung besondere Berücksichtigung.
Ein qualitätsorientierter Distanzunterricht ermöglicht sowohl die für diese Unterrichtsform unumgängliche Stärkung des selbstgesteuerten Lernens als auch eine soziale Förderung (vgl. Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht des MSB NRW).
2. Grundlagen
Für das Schuljahr 2020 / 2021 hat das MSB NRW die rechtlichen Grundlagen durch die „Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG“ ergänzt. Durch diese Verordnung wird der Distanzunterricht als Ergänzung zum Präsenzunterricht rechtlich verankert sowie die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, den Distanzunterricht – sowohl in analoger als auch in digitaler Form – als eine dem Präsenzunterricht gleichwertige Unterrichtsform zu definieren.
- Der Distanzunterricht dient der Sicherung des Bildungserfolgs der Schülerinnen und Schüler, falls der Präsenzunterricht wegen des Infektionsschutzes oder deshalb nicht vollständig möglich ist, weil Lehrerinnen und Lehrer nicht dafür eingesetzt werden können und auch kein Vertretungsunterricht erteilt werden kann.
- Distanzunterricht kann aus Gründen des Infektionsschutzes auch für einzelne Schülerinnen und Schüler oder einen Teil der Schülerinnen und Schüler erteilt werden (vgl. Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht des MSB NRW).
- Der Distanzunterricht ist ein von der Schule veranlasstes und von den Lehrerinnen und Lehrern begleitetes Lernen auf der Grundlage der geltenden Unterrichtsvorgaben (Richtlinien und Lehrpläne).
- Der Distanzunterricht beruht auf einem pädagogischen und organisatorischen Plan.
- Die Schulleiterin oder der Schulleiter richtet im Bedarfsfall den Distanzunterricht im Rahmen der Unterrichtsverteilung ein und informiert die zuständige Schulaufsicht und die Schulkonferenz darüber. Die Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme am Distanzunterricht im gleichen Maße wie beim Präsenzunterricht verpflichtet (vgl. Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht des MSB NRW).
- Die beteiligten Lehrkräfte gewährleisten die Organisation des Distanzunterrichts und die regelmäßige pädagogisch – didaktische Begleitung ihrer Schülerinnen und Schüler.
- Der Unterricht in Präsenz und der Unterricht in Distanz finden auf Grundlage und in Übereinstimmung mit den geltenden Lehrplänen für die Primarstufe statt. Die darin beschriebenen Kompetenzerwartungen und verbindlichen Anforderungen bleiben auch für den Unterricht in Distanz verbindlich.
- Der Einsatz der Lehrkräfte im Präsenz- und Distanzunterricht ist hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Stundendeputats gleichwertig. Erbrachte Leistungen im Rahmen des Distanzunterrichts werden nun voll bewertet. Leistungsnachweise sollen in der Regel aber in Präsenz erbracht werden (vgl. Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht des MSB NRW).
- Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schulpflicht und zur Teilnahmepflicht.
- Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW) Anwendung. Für sie entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie sind aber dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht (vgl. Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht des MSB NRW).
3. Ziele
Folgende Ziele werden sichergestellt:
- Der schulische und erzieherische Bildungsauftrag der Schule wird durch die lernförderliche Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht erfüllt.
- Der schnelle und reibungslose Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht wird sichergestellt.
- Alle notwendigen pädagogischen und organisatorischen Fragestellungen werden im Vorfeld geklärt.
- Die Vorgehensweise der Schule ist für alle Beteiligten transparent und verlässlich.
4. Ausgangssituation der Pestalozzischule
4.1 Grundsätze für Präsenz- und Distanzlernen
Auf folgende Grundsätze unserer pädagogischen Arbeit können wir zurückgreifen:
- Verlässliche Teamstruktur (professionelle und kollegiale Zusammenarbeit)
- Kind als selbständiger Lerner
- Individuelle und differenzierte Förderung
- Nutzung von digitaler Technik im Schulalltag
4.2. Personelle Ressourcen
Unsere personelle Situation im Schuljahr 2020/21 ist im Vergleich zu anderen Grundschulen gut.
- Komplettes Schulleitungsteam
- Ausreichende Lehrerversorgung für die maximal Stundenzahl
- 1 Klassenlehrer*in pro Klasse
- 1 Sonderpädagogin
- 2 Sozialpädagogische Fachkräfte
- 1 Schulsozialarbeiterin
- Ausreichend besetztes OGS – Team
- Alle Kolleginnen sind im Präsenzunterricht einsetzbar
- Für Vertretungssituationen können wir auf stabile Jahrgangsteams zurückgreifen
4.3 Technische Ressourcen
- 1 Computer pro Klasse (Lehrerarbeitsplatz/ am Pult)
- 5 iPads pro Klasse (in der Regel)
- LOGINEO NRW einsatzbereit, die Nutzung befindet sich noch im Aufbau
- Gepflegte Homepage als Informationsquelle für Eltern
- Email-Verteiler für nahezu alle Eltern
- Informationsweitergabe Eltern/ Schüler*innen digital möglich
- Kommunikation Lehrer*innen/ Schüler*innen/ Eltern digital möglich
4.4 Häusliche Voraussetzungen der Schüler*innen
Die häuslichen Voraussetzungen unsere Schüler*innen sind wie die Schülerschaft insgesamt sehr heterogen.
Häufig
- Zugang zu einem Smartphone
Teilweise
- Zugang zu einem PC, Laptop, Tablet (auch Mehrfachnutzung)
- Zugang zu einem Drucker
- Umgang mit unterschiedlicher Software (Word, etc.)
- Umgang mit unterschiedlicher Lernsoftware (Anton, etc.)
- Ruhiger Arbeitsplatz
- Unterstützung durch Eltern oder andere Erwachsene
- Aufgabenpool muss den Schüler*innen immer auch analog zur Verfügung gestellt werden können
4.5 Fachliches Know – How des Kollegiums
- Digitale Kommunikation
- Erstellung eines Padlets
- Erstellung von Lernvideos
- Einsatz von Lernsoftware
- Videokonferenzen
5. Szenarien
Eine Lehrkraft der Schule ist im Lernen auf Distanz.
- Individuelle Einsatzplan für die Lehrkraft (SL) an der Stundenverpflichtung orientiert
- Arbeit von zu Hause oder in der Schule (individuell)
Eine Schüler*in ist im Lernen auf Distanz.
- Versorgung durch Klassenlehrer*in / Vertretung der Klassenlehrer*in
Eine Klasse ist im Lernen auf Distanz.
- Versorgung durch Klassenlehrer*in / Vertretung der Klassenlehrer*in
Die ganze Schule ist im Lernen auf Distanz.
- Versorgung durch Klassenlehrer*in / Vertretung der Klassenlehrer*in
- Unterstützung durch alle Teamkolleg*innen
6. Verbindliche Vereinbarungen im Kollegium
Lernmaterial
- Nutzung von Wochenplänen und/ oder Padlets
- Die Lernmaterialien fürs Distanzlernen werden am 1. Tag des Distanzlernens verteilt.
- Die Ausgabe der Materialien findet an beiden Standorten zu festen Zeiten statt.
Feedback
- Feedback Kinder: wöchentliche Rückgabe der bearbeiteten Materialien mit Feedback per Telefon oder Email
- Feedback Eltern: wöchentlicher Kontakt per Telefon oder Email
Kommunikation
- Lehrer*innen/ Schulleitung sind zu den Dienstzeiten telefonisch und per Email zu erreichen
- Email – Verteiler Schule/ Klassen
- Homepage
- Videomeetings werden den Schüler*innen mindestens 1mal die Woche angeboten. In den Videomeetings werden Schwierigkeiten oder kleinere Aufgabenstellungen besprochen und/ oder es wird als Treffen und sozialer Austausch genutzt.
Maßnahmen für benachteiligte Kinder
- Intensive Betreuung durch Klassenlehrer*in, Sozialarbeiter*in
- „Hotline“ Schulsozialarbeit für Kinder und Eltern
- Regelmäßiger Kontakt zu Eltern/ Familienhelfern/ Jugendamt
- Enge Zusammenarbeit mit dem Hort „Terebinthe“, der viele benachteiligte Kinder unserer Schule betreut (Unterstützung beim Lernen auf Distanz)
- Aufnahme in die Notbetreuung sofern ein Lernen auf Distanz aufgrund der häuslichen Bedingungen nicht ermöglicht werden kann
- Einrichtung einer „Study Hall“ (ein Klassenraum in dem die Bearbeitung der Aufgaben im Distanzlernen, begleitet durch eine Lehrperson, ermöglicht wird) möglich
7. Evaluation
Wir arbeiten an Evaluationsbögen für Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern, die nach einer Klassen- bzw. Schulschließung eingesetzt werden sollen.
Diese sind dann für die Weiterentwicklung des vorliegenden Konzeptes auf Distanz nutzbar.